Frage: Welche Kosten kommen auf die Patienten zu und wie verhalten sich Krankenkassen diesen Kosten gegenüber?
Die Kosten kann man grob mit 50 Euro pro Monat (lebenslang!) ansetzen. Das ist weniger, als mancher Mensch für Zigaretten ausgibt und weniger, was polymoribunde Alte kosten können.
Ich hatte seinerzeit in der Praxis bei Frauen mit der Kostenübernahme bei Privatpatienten so gut wie keine Probleme, wenn man einmal von den Verweigerungen der Allianz -Versicherung absieht. Bei Männern war es von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Die private Allianz-Versicherung machte auch hier die größten Probleme bei der Erstattung der Rezepte! (Dr Rimkus)
Hallo Herr Beck.
Bei meinem Sohn, damals 19, stellte man einen Testosteronmangel fest. Ich ließ ihn von einem Rimkustherapeuten weiter untersuchen. Die Laborwerte waren eine Katastrophe. Mein Sohn hat psychische Probleme Und damals noch Suizidgedanken und -verhalten. Seit der Substitution der Rimkushormone hat er sich von Suizidgedanken und- verhalte entfernen können und spürt endlich wieder Hoffnung in seiner Situation. Sein Urologe schrieb ihm ein unmissverständliches Attest darüber aus. Seit 2 Jahren kämpfen wir mit einem Anwalt gegen die AOK Bayern, um die Kosten erstattet zu bekommen. Immer wieder werden vom Gericht die Erfolgsaussichten in Frage gestellt. Und der Anwalt scheint auch nicht viel Kenntnis zu haben, obwohl wir ihn explizit danach fragten.
Was können wir noch tun?
Sehr geehrter Herr Müller,
Wir haben hier in München einen Anwalt, der sich auf Medizinrecht spezialisiert hat und bereits erfolgreich gegen eine PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG die Erstattung der Behandlung mit bio-identischen Hormonen nach Rimkus erreicht hat. Bei einer gesetzlichen Versicherung ist die rechtliche Situation natürlich anders. Aber es wäre vielleicht einen Versuch wert? Wenn Sie in diese Richtung gehen wollen, dann kontaktieren Sie bitte die Praxis.
Mit besten Grüßen!
Thomas Beck
Sehr geehrter Herr Dr. Beck,
vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Liegen Ihnen zum Thema Kostenübernahme durch [gesetzliche] Krankenkassen und ggfs. durch Zusatzversicherungen auch aktuelle [2016] Informationen vor?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Auskunft im Voraus.
Freundliche Grüße
DS
Hallo DS
Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen keinerlei Verpflichtung, die Kosten für die RimkusTherapie zu übernehmen.
In sehr seltenen Ausnahmefällen werden die Kosten aber manchmal erstattet.
Private Versicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen des jeweiligen Vertrages.
mfg
DDr Beck
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen leider keinerlei Zuschuß zur Behandlung mit naturidentischen Hormonen (also zu den RimkusKapseln).
Je nach Praxis können aber unter Umständen die Kosten der Hormonmessungen über die Krankenkasse abgerechnet werden.
mfg
Dr Beck
Wie sieht es mit der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen aus?
Die aktuelle Erstattungssituation ist nach meiner Erfahrung stark schwankend. Dabei hängt das
a) vom Vertrag ab: bei einem „teuren Vertrag“ wird großzügiger erstattet
b) vom Sachbeabeiter: bei manchen Sachbearbeitern hat man keine Chance und die Erstattung wird immer abgelehnt
c) von der eigenen Situation
Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll, die Forderung auf Erstattung auch tatsächlich mit einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt durchzukämpfen. Die spezielle Qualifizierung ist wirklich wichtig, die meisten Anwälte kennen sich in dieser schwierigen Materie NICHT richtig aus!
Der Anspruch auf Erstattung ist in der Regel gut zu begründen. Immerhin handelt es sich bei der Verordnung um die Behebung eines nachgewiesenen (im Blut gemessenen) Mangels und um die Verschreibung einer Substanz (Hormone) die vom Arzt zu Heilzwecken verordnet wurde. Allerdings muß das im Einzelfall genau geprüft werden.
Versicherungen ändern aber auch laufend Ihre Erstattungs-Politik. Dabei gibt es aber Tendenzen, welche Versicherungen generell besser erstatten und welche besonders viele Schwierigkeiten machen.
Nehme seit Juni 2011 die Kapseln wegen Osteoporose. Bin 70 Jahre alt. Knochendichtemessung ergab im Dez. 2011 bereits eine positive Wirkung.
Schickte Rezepte und Arztberichte an meine Privatkasse – AXA in Köln. Leider ohne Erfolg.
Wie kann ich weiter kämpfen ohne Anwalt? Gibt es Privatkassen, die es zahlen, die ich der AXA noch einmal mitteilen kann?
Hallo Frau Koch
wir hören immer wieder, daß die Versicherungen die Erstattung sehr unterschiedlich handhaben. Das hängt zum einen von Ihrem Versicherungsvertrag ab und zum anderen vom Sachbearbeiter und der jeweiligen internen Versicherungspolitik.
Das Folgende ist keine Rechtsberatung (das kann und darf ich als Arzt ja auch gar nicht tun), sondern es handelt sich um die Zusammenfassung meiner/ unserer bisherigen Erfahrungen zu diesem Thema, bzw. um Auszüge aus Schriftwechseln und aus gesetzlichen Regelungen:
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Erstattung der „medizinisch notwendigen Leistungen„. Also muß Ihr Arzt im Moment der Verschreibung nach objektiven Kriterien feststellen, ob eine medizinische Notwendikeit besteht. Das wird regelmäßig dann bejaht, wenn zum Beispiel Laborwerte vorliegen, die einen entsprechenden Mangel belegen.
(Hier ist aber Vorsicht geboten, weil es sehr unterschiedliche Normwerte gibt. So geht Dr. Rimkus in seinen Büchern von engeren Normwerten aus, als die meisten Labore. In so einem Fall kann die Argumentation gegenüber der Krankenversicherung schwierig werden, weil nach Ihrem Labor möglicherweise die Werte noch als „Normal“ anzusehen sind, Sie aber z.B. nach Dr. Rimkus einen zu niedrigen Spiegel haben und deshalb behandelt werden müssen…)
Zweite Voraussetzung für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung ist immer, daß der Arzt im Moment der Vornahme einer Leistung davon ausgehen können muß, daß die gewählte Behandlung zumindest Aussicht auf Linderung Ihrer Symptome erwarten lässt. Eine wissenschaftliche Absicherung ist hierfür NICHT erforderlich. Nachdem es Ihnen – wie sehr vielen anderen Patientinnen – mit der Behandlung wesentlich besser geht, ist sozusagen im Rückblick diese Voraussetzung erfüllt.
Drittens: immer wieder behaupten Sachbearbeiter von Versicherungen, daß es sich bei den individuell angefertigten HormonKapseln um „Nahrungsergänzungsmittel“ handele, die grundsätzlich nicht erstattet würden. Das trifft so nicht zu! Die HormonKapseln sind für sie in der Apotheke individuell angefertigte Arzneimittel. Aber auch wenn es sich um Nahrungsergänzungsmittel handeln würde, so müsste Ihre Krankenversicherung diese ebenfalls erstatten! Weil es nach einem Urteil des höchsten Sozialgerichtes nicht darauf ankommt, was auf dem Etikett einer Packung steht, sondern ob Ihr Arzt eine Verordnung aus Gründen der medizinischen Notwendigkeit (siehe oben) macht (also ein Rezept ausstellt). Wenn das der Fall ist, wenn also Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt hat, dann ist diese Verordnung auch zu erstatten.
Sehr geehrte Frau Koch, Sie sehen, das ist eine komplexe Materie mit vielen Fallstricken. Die meisten Ärzte – und leider auch die meisten Rechtsanwälte – sind leider nicht ausreichend über die rechtlichen Hintergründe informiert. Von daher ist dringend anzuraten, daß Sie sich gut informieren. Falls Ihre Versicherung trotz Ihrer Nachfrage und Argumente immer noch nicht zahlt, dann empfehlen wir dringend, daß Sie sich einen im Medizinrecht speziell qualifizierten Anwalt nehmen.
Zusammenfassend grundsätzlich haben Sie natürlich Anspruch auf die Erstattung, die Ihnen vertraglich zusteht. Dabei ist immer auch abzuwägen der Vorteil, den Sie durch eine bestimmte Behandlung bekommen – gegen den Aufwand den Sie dafür treiben müssen. Also kurz und knapp: viele entscheiden sich, daß die vielen Vorteile der Behandlung mit naturidentischen Hormonen den Preis wert sind (ca 40-50 Euro pro Monat) und übernehmen selber die Kosten.
Kassenpatienten haben hier sowieso keine Wahl, weil die Behandlung mit naturidentischen Hormonen keine Kassenleistung ist, es muß alles selber gezahlt werden, sowohl das Arztgespräch, als auch die Laboranalysen, als auch die Kapseln.
mfg
Dr Thomas Beck
Habe beim höchsten Sozialgericht angefragt nach Urteilen mit Nahrungsergänzungsmitteln. Man fand nichts, nur einen Fall aus dem Jahre 2006, da hatte eine Frau verloren gegen die Barmer.
Haben Sie zu Ihrer Aussage nähere Einzelheiten evt.?
Meine Privatkasse sagt, Biochemie würden sie nicht zahlen und auch sei der Behandlungserfolg nicht im Einzelfall entscheidend, sondern die generelle Eignung der Therapie. Haben Sie hier Zahlen über behandelte Frauen, die man der Kasse mitteilen kann?
Ich sammele Argumente, die ich der Kasse noch schreiben kann. Es geht mir weniger um meine persönlichen Kosten als um die Anerkennung der naturidentischen Hormone.